In der kommenden Folge „Aktenzeichen XY… ungelöst“ wird unter anderem ein Fall aus Gerolstein im Landkreis Vulkaneifel thematisiert. Der 53-jährige Steffen Braun wurde von seinem Arbeitgeber am Dienstag, den 3. Januar 2023, als vermisst gemeldet, da er nicht zur Arbeit erschienen war. Zuletzt wurde Steffen Braun am Freitag, den 30. Dezember 2022, in den Mittagsstunden an seiner Arbeitsstelle im Krankenhaus Maria Hilf GmbH in Daun lebend gesehen.
Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus
Am Dienstagmorgen (3. Januar 2023) gegen 6 Uhr entdeckte man sein Fahrzeug, einen schwarzen Ford Fiesta mit dem Kennzeichen DAU-PS 908, ausgebrannt auf einem abgelegenen Forstweg in einem Waldgebiet zwischen Greimerath im Landkreis Bernkastel-Wittlich und Wittlich. Die Untersuchungen ergaben, dass der Brand absichtlich mit einem Brandbeschleuniger gelegt wurde. Greimerath liegt etwa 45 Kilometer von Gerolstein, dem Wohnort des Vermissten, entfernt und nahe der Autobahnanschlussstelle Hasborn an der Autobahn A1.
Die umfangreichen Ermittlungen deuten darauf hin, dass Steffen Braun Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Bisher wurde seine Leiche noch nicht gefunden, es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass er im Fahrzeug verbrannt ist. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Leichnam mit Brauns Auto an einen unbekannten Ort gebracht wurde.
Mantrailer führten die Ermittler in einen Wald bei Gerolstein
Den bisherigen Erkenntnissen zufolge könnte die Tat am Freitag, den 30. Dezember, oder Samstag, den 31. Dezember, stattgefunden haben. Bei den Ermittlungen wurden auch Mantrailer-Hunde eingesetzt. Die Spur führte unter anderem in einen Waldbereich bei Gerolstein und in die weitläufigen Waldgebiete rund sechs Kilometer von Gerolstein entfernt in Rockeskyll.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine mögliche Tatwaffe während des Transports des Fahrzeugs zum Brandort entsorgt wurde. Die Route führte entlang der Autobahn A1. Im Wohnhaus des Vermissten wurden seine Brille und Hörgeräte gefunden, doch andere persönliche Gegenstände wie sein Mobiltelefon, seine Geldbörse, Kleidung oder ein großer Reisekoffer blieben verschwunden.
Steffen Braun wird wie folgt beschrieben:
- circa 1,70 Meter groß
- kräftige Gestalt
- circa 85 Kilogramm
- Halbglatze, wenige graue Haare
- wechselnde Barttracht: rasiert, meist Drei-Tage-Bart,
- Brillenträger
- Hörgeräteträger (beidseitig)
- Tätowierung: vier chinesische Schriftzeichen, Brust links
Die Kriminalpolizei Trier sucht Zeugen und wird den Fall am kommenden Mittwoch, den 14. Juni, ab 20:15 Uhr, in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ vorstellen.
Die Ermittler fragen:
- Haben Sie Steffen Braun im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, gesehen? Können Sie Angaben zu seinen Aufenthaltsorten in diesem Zeitraum tätigen?
- Können Sie Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs von Steffen Braun, ein schwarzer Ford Fiesta mit dem amtlichen Kennzeichen DAU-PS 908, im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, machen? Können Sie Hinweise zu möglichen Abstellorten des Fahrzeuges in diesem Zeitraum geben? Hier kommen insbesondere schwer einsehbare Stellen, wie zum Beispiel Waldgebiete, in Betracht.
- Können Sie Hinweise zu verdächtigen Wahrnehmungen im Bereich der Ortschaft Rockeskyll und der angrenzenden Waldgebiete im Großraum von Gerolstein im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, geben?
- Können Sie Angaben zum Verbleib der persönlichen Gegenstände machen?
Hinweise werden unter 0651/9779-2480 oder vertraulich unter 0152 288 54 968 durch die Kripo Trier entgegengenommen.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt
Für Hinweise, die zur Klärung des Verbrechens und zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.